Ab heute, den 23.02.2022, gilt in Baden-Würrtemberg die Warnstufe. Für den Sport im Freien gilt die 3G-Regel!
Der Impf- oder Genesenennachweis muss im Sekretariat einmalig zur Dokumentation vor dem Spiel vorgezeigt werden.
Nicht geimpfte und nicht genesene Personen müssen einen auf ihre Person ausgestellten, tagesaktuellen, negativen Antigen- oder PCR-Nachweis vorlegen.
In geschlossenen Räumen – mit Ausnahme des privaten Bereichs – und im Freien, wenn der Abstand von 1,5 Metern zu anderen Personen nicht dauerhaft eingehalten werden kann, gilt weiterhin die FFP2-Maskenpflicht. Kinder bis einschließlich fünf Jahren sind auch künftig von der Maskenpflicht befreit.